Passiert einem Mitarbeiter auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Unfall, so gilt dies unter gewissen Umständen als Arbeitsunfall. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitsweg beim Verlassen der Haustür des Wohngebäudes beginnt und beim Betreten eben jener wieder endet. Ein Unfall im Treppenhaus ist zählt nicht mehr als Wegeunfall. Der Versicherungsschutz gilt hierbei unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Es sind aber bestimmte Bedingungen zu beachten.
Versicherungsschutz
Grundsätzlich ist der Mitarbeiter nur auf dem direkten Weg nach Hause oder zur Arbeit versichert, verlässt der Mitarbeiter den direkten Arbeitsweg für private Erledigungen, so erlischt der Versicherungsschutz. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz wieder greift, wenn der direkte Weg innerhalb von zwei Stunden wieder aufgenommen wird. Der Mitarbeiter darf jedoch innerhalb dieser zweistündigen Unterbrechung keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die das Verlassen des direkten Weges erlauben und trotzdem versichert sind:
- Fahrgemeinschaften mit Kollegen
- Bringen des Kindes zum Betreuungsplatz
- Abholen des Kindes vom Betreuungsplatz
- Fahrt zu einem anderen Ort, der in einer ähnlichen Distanz liegt, wie der Wohnort
Sollte bei einer dieser Ausnahmen ein Wegeunfall geschehen, gilt der Versicherungsschutz ganz regulär.
Leistungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Folgende Leistungen übernimmt die deutsche gesetzliche Unfallversicherungen im Falle eines Wegeunfalls:
- Die Kosten der Erstversorgung werden übernommen
- Unterstützung bei den Kosten der Rehabilitation
Sollte eine vollständige Rehabilitation nicht möglich sein, zahlt die DGUV dem Mitarbeiter Verletztengeld, Pflegegeld oder sogar eine Unfallrente. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Meldung des Wegeunfalls.
Meldepflichten bei einem Wegeunfall
Die ordnungsgemäße Meldung eines Wegeunfalls ist unabdingbar. Folgende Schritte sind zu beachten:
- Unfallmeldung durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber
- Besuch beim Durchgangsarzt oder im Krankenhaus (je nach Schwere des Unfalls)
- Meldung bei der Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen
Hinweis: Wegeunfälle mit Todesfolge müssen unverzüglich gemeldet werden.
Berechnung des Regelentgelts und Verletztengeld
Sollte der Arbeitnehmer durch den Wegeunfall langfristig ausfallen, steht im sechs Wochen lang eine reguläre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu. Wenn der Ausfall die sechs Wochen überschreitet, muss der Arbeitgeber dem Versicherungsträger die Höhe des Regelentgeltes übermitteln und der Arbeitnehmer erhält dann Verletztengeld durch die Versicherung.
Zusammenfassung
Ein Wegeunfall stellt eine spezielle Form des Arbeitsunfalls da und geht mit Klaren Regelungen und Bedingungen einher, die das genaue Verhalten im Falle eines Wegeunfalls klären und wann der Versicherungsschutz greift. Diese Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer und -geber umfassend informiert, sind über die jeweiligen Rechte und Pflichten.