Rechtliche Regelungen zu Überstunden

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Natürlich sind Überstunden gesetzlich geregelt

Gesetze |

Überstunden sind ein leidiges Thema aber manchmal nicht zu vermeiden. Finden Sie hier alle rechtlichen Informationen und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Arbeitsstunden, die diese Grenze überschreiten, gelten als Überstunden und müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums ausgeglichen werden. Selbst unter Berücksichtigung von Überstunden darf die Arbeitszeit pro Tag jedoch zehn Stunden nicht überschreiten.

Aber auch beim Arbeitsgesetz gibt es Ausnahmen von der Regel, denn in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen können Arbeitszeiten von mehr als 10Std./ tgl. festgelegt werden.

Wer z.B. in der Pflege arbeitet, darf mehr als 10 Stunden arbeiten, wenn es vertraglich vereinbart ist.

Überstunden entstehen hingegen immer dann, wenn der Mitarbeiter mehr Stunden arbeitet, als individuell in seinem Beschäftigungsvertrag festgelegt sind.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Die Unterschiede zwischen Überstunden und Mehrarbeit lassen sich am besten an Beispielen erläutern:

Beispiel Überstunden:

Frau Müller hat laut Arbeitsvertrag eine 35 Std.-Woche. Sie arbeitet von Montag bis Freitag jeweils 7 Stunden. Es kann jedoch vorkommen, dass sie auch an einem Samstag für eine zusätzliche Arbeit benötigt wird, z.B. für 4 Stunden. D.h. Frau Müller hat 4 Überstunden gemacht, da sie die Arbeitszeit in dieser Woche um 4 Stunden überschritten hat.

Hierbei ist ausschlaggebend, wie viel Zeit sie über die in ihrem individuellen Fall übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

Beispiel Mehrarbeit:

Laut Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit für alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer 40 Stunden. Eine Überschreitung dieser Stunden wird im Tarifvertrag als „Mehrarbeit“ bezeichnet.

In diesem Fall ist das Entscheidende die Überschreitung der tarifvertraglich festgelegten maximalen Arbeitszeit. Dies gilt ebenso für das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.

Müssen Überstunden vom Arbeitgeber bezahlt werden?

Was passiert mit den geleisteten Überstunden? Kein Arbeitnehmer möchte diese freiwillig verfallen lassen! Keine Sorge, in den Tarif-, Betriebs- oder Arbeitsverträgen ist der Umgang und die Bezahlung der Überstunden geregelt. Es kann entweder zu Freizeitausgleich kommen oder die Überstunden werden mit Geld entlohnt.

Gibt es keine Regelungen in den Verträgen, dann haben Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf Geld!

Sollte es keine Regelung zum geldlichen Ausgleich der Überstunden geben, kann der Ausgleich mit diesen Formeln berechnet werden:

1.(Bruttomonatsgehalt x 3 : 13) : Wochenstunden = Bruttostundenlohn

Wenn beispielsweise Frau Meyer eine Woche von 30 Arbeitsstunden hat und 3.000 Euro brutto monatlich verdient, ergibt dies einen Stundenlohn von 23,10 Euro/brutto. Pro geleistete Überstunde muss ihr Arbeitgeber diesen Betrag auszahlen.

2. Bruttomonatsgehalt : (Wochenstunden x 4,325) = Bruttostundenlohn

Möchte Frau Meyer ihre Überstunden berechnen, indem sie die zweite Methode anwendet, kommt sie dabei auf einen Betrag von 23,12 Euro pro Stunde.

Die beiden Methoden, die zur Berechnung der Überstundenvergütung verwendet werden können, führen in der Regel zu ähnlichen Ergebnissen. Sollten im Vorfeld Zuschläge vereinbart worden sein, werden diese zusätzlich berücksichtigt. Viele Arbeitgeber bevorzugen zwar die Auszahlung von Überstunden, finden jedoch die Berechnung oft kompliziert. Daher entscheiden sich manche für eine Pauschalvergütung, um die Notwendigkeit einer detaillierten Berechnung der Überstunden zu umgehen.

Überstunden müssen in jedem Fall dokumentiert and nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber diese angeordnet hat oder diese betriebsnotwendig waren (oder diese zumindest duldet), sollte den Mitarbeitern kein digitales Stundenkonto oder eine Stempeluhr zur Verfügung stehen. Dies muss auch vom Arbeitgeber abgezeichnet sein.

Achtung, nicht verfallen lassen!

Überstunden immer schriftlich einfordern, sonst kann es dazu kommen, dass sie verfallen! In den meisten Arbeitsverträgen sind kurze Fristen von 3 Monaten festgelegt, nach deren Ablauf dies nicht mehr möglich ist. Ähnlich ist es bei den meisten Tarifverträgen, die oft noch kürzere Fristen, wie ein- oder zweimonatige Verfallszeiten, vorsehen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschlag für Überstunden zu zahlen?

Ein Überstundenzuschlag ist eine Aufstockung des Stundenlohns, die bei der Leistung von Überstunden anfällt. Üblicherweise beträgt dieser Zuschlag zwischen 10 und 25 Prozent des regulären Gehalts, was Überstunden finanziell aufwendiger macht als normale Arbeitsstunden. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, solche Zuschläge zu zahlen. Überstundenzuschläge müssen explizit im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein.

Überstunden abbummeln – besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich?

Grundsätzlich hat man nur ein Recht auf die Auszahlung. Ob die Überstunden alternativ „abgefeiert“ werden dürfen, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Zudem muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer damit einverstanden sein. Eine einseitige Freistellung ist rechtlich nicht zulässig. Dem Arbeitnehmer kann also ein Freizeitausgleich auch nicht aufgezwungen werden, da er ein Recht auf Beschäftigung hat.

Gibt es eine Pflicht Überstunden zu leisten?

Sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet länger zu arbeiten?

Nein! Außer es ist im Arbeitsvertrag verankert!

Eine Überstundenklausel ist nur zulässig, wenn diese die maximalen Überstunden im zumutbaren Rahmen festlegt. Sollte es eine Überstundenklausel im Arbeitsvertrag geben, die besagt, dass durch das Gehalt Überstunden generell abgegolten sind, ist diese unzulässig!

Es gibt jedoch eine Überstunden-Pflicht in Notfällen, wenn es z.B. um den Schutz wichtiger betrieblicher Interessen geht – aber auch hier: die Anordnung muss zumutbar sein!

Falls dringende persönliche Belange des Arbeitnehmers, wie unaufschiebbare Termine, vorliegen, kann dieser im Einzelfall die Ableistung von Überstunden ablehnen.

Nicht nur der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen. Wenn man sich mit seinem Vorgesetzten individuell darauf einigt, länger zu arbeiten, sind solche Überstunden durch eine beidseitige Vereinbarung ebenfalls rechtskräftig. Dies bleibt auch dann gültig, wenn die Vereinbarung mündlich getroffen wurde; eine schriftliche Vereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist es zur Absicherung und Beweisführung ratsam, irgendeine Form der Dokumentation vorzunehmen, wie zum Beispiel eine kurze Bestätigung per E-Mail oder ähnliches.

Zuletzt kann auch der Betriebsrat einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zustimmen. Dies wäre dann in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

Bitte achte also besonders auf die Überstunden-Klausel, bevor du deinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen möchtest.


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