Minijobs, auch bekannt als geringfügige Beschäftigungen, sind eine beliebte Arbeitsform in Deutschland, insbesondere für Personen, die neben ihrer Haupttätigkeit zusätzliches Einkommen erzielen möchten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Aspekte von Minijobs:
Definition und Arten
Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das monatliche Einkommen maximal 538 Euro beträgt oder der Arbeitseinsatz auf 70 Tage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Es gibt zwei Haupttypen von Minijobs:
538-Euro-Minijob: Das Arbeitsentgelt darf monatlich 538 Euro nicht überschreiten. Die Arbeitsstunden richten sich nach dem Stundenlohn, wobei der gesetzliche Mindestlohn gilt.
Kurzfristiger Minijob: Hier darf der Arbeitseinsatz im Jahr maximal 70 Tage betragen. Das monatliche Einkommen kann variieren.
Sozialversicherung und Nachteile
Minijobber sind in der Regel nicht sozialversichert, was bedeutet, dass sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Obwohl Minijobber in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind die Beiträge aufgrund des geringen Einkommens sehr niedrig, was zu einem geringen Rentenanspruch führt. Alternativ können sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Minijobber nicht automatisch versichert und müssen sich anderweitig versichern, es sei denn, sie verdienen mehr als 538 Euro monatlich.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben daher grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehören:
- Kündigungsschutz
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Vergütung an Sonn- und Feiertagen
- Mutterschaftsgeld
- Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Dennoch zeigt die Praxis, dass diese Rechte häufig nicht im selben Maße wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten durchgesetzt werden.
Urlaubsanspruch
Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage im Verhältnis zu den regulären Arbeitstagen im Unternehmen.
Beispiel: Arbeitet eine Person an drei Tagen pro Woche und beträgt der allgemeine Urlaubsanspruch im Unternehmen 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, so hat der Minijobber Anspruch auf 18 Urlaubstage.
Minijobs als Nebenbeschäftigung
Wer zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausüben möchte, benötigt die Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Solange nur ein Minijob ausgeübt wird, bleibt dieser versicherungsfrei. Werden jedoch mehrere Minijobs ausgeübt, müssen diese zusammengerechnet und gegebenenfalls Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro überschritten wird. Außerdem darf der Minijob als Nebenbeschäftigung sich nicht negativ auf die Hauptbeschäftigung auswirken und es müssen rechtliche grenzen bei der täglichen Arbeitszeit eingehalten werden.
Fazit
Minijobs sind eine gute und einfache Möglichkeit flexibel ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Die Risiken eines Minijobs liegen jedoch bei der fehlenden Sozialversicherung und Altersvorsorge. Daher ist es wichtig sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die eigenen Rechte gut zu informieren.