Kategorie: Gesetze

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro und 14,60 € Mindestlohn

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Die maximale Arbeitszeit bleibt bei gut 43 Stunden im Monat, doch Verträge mit höheren Stundenzahlen oder festem Monatslohn müssen Sie prüfen. FlexStaff zeigt die gearbeiteten Stunden minutengenau und macht drohende Überschreitungen früh sichtbar.

Aufgeschlagener Wochenplaner mit Taschenrechner und Kaffeetasse auf einem hellen Holztisch am Fenster
Foto: Aaron Lefler / Unsplash

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde, und die Minijob-Grenze 2027 steigt von 603 auf 633 Euro im Monat. Die wichtigste Nachricht für Ihre Planung: Wer Minijobber zum Mindestlohn beschäftigt, kann ihnen weiterhin gut 43 Stunden im Monat geben. Teurer wird es für Sie trotzdem. Wer bisher mehr Stunden vereinbart hat oder über dem Mindestlohn zahlt, muss Verträge und Dienstpläne vor dem Jahreswechsel prüfen.

Steht der Mindestlohn von 14,60 Euro ab 2027 schon fest?

Ja, die Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 ist bereits beschlossen. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine Erhöhung in zwei Stufen beschlossen: auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat dies mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung umgesetzt. Die zweite Stufe steht also fest.

Wie entsteht die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2027 aufgerundet 633 Euro. Sie ergibt sich aus 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro. Das ist die Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV, die auch Fachportale zur Berechnung nennen. Die Minijob-Zentrale bestätigt: Die Verdienstgrenze liegt ab 2027 bei 633 Euro, und die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 7.596 Euro (12 × 633 Euro).

Zwei Regeln aus der Praxis sollten Sie kennen:

  • Der Mindestlohn gilt auch im Minijob. Ab dem 1. Januar 2027 muss jeder Minijobber mindestens 14,60 Euro brutto je Stunde erhalten. Das Bundesarbeitsministerium nennt den Stichtag ausdrücklich.
  • Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist begrenzt erlaubt. Laut Haufe hat ein solches Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres keine Auswirkungen auf den Minijob, abgesehen von höheren Abgaben. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Grenze betragen. Urlaubsvertretungen gelten laut Haufe als planbar und zählen nicht dazu. Eine Krankheitsvertretung kann dagegen ein unvorhersehbarer Grund sein, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Beispiel zur Verdienstgrenze darstellt.

Was passiert, wenn die Grenze regelmäßig überschritten wird?

Wird die Grenze regelmäßig oder öfter als zweimal im Jahr überschritten, wird die Beschäftigung nach Angaben von arbeitsvertrag.org sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dann Beiträge nachzahlen und die Beschäftigung melden.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind es 2027 etwa 43,4 Stunden im Monat. Die maximale Monatsstundenzahl ergibt sich aus Verdienstgrenze geteilt durch Stundenlohn:

Stundenlohn Rechnung Maximale Stunden pro Monat
14,60 € (Mindestlohn) 633 ÷ 14,60 ca. 43,4
15,00 € 633 ÷ 15,00 ca. 42,2
16,00 € 633 ÷ 16,00 ca. 39,6
18,00 € 633 ÷ 18,00 ca. 35,2

Der Mindestlohn von 14,60 Euro und die Grenze von 633 Euro steigen fast im gleichen Verhältnis, deshalb ändert sich die Stundenzahl kaum. Für die Dienstplanung lohnt es sich, Dezimalstunden in Stunden und Minuten umzurechnen. Das geht mit dem Rechner für Dezimalstunden.

Drei typische Rechenbeispiele

  1. Vertrag mit 43 Stunden zum Mindestlohn. Bis Ende 2026 sind das 597,70 Euro (43 × 13,90 Euro). Ab 2027 sind es 627,80 Euro (43 × 14,60 Euro). Das liegt unter der Grenze von 633 Euro, es besteht kein Handlungsbedarf bei den Stunden.
  2. Vertrag mit 45 Stunden zum Mindestlohn. 2026 ergibt das 625,50 Euro und liegt damit über der Grenze von 603 Euro. Ein solcher Vertrag war also schon 2026 zu hoch angesetzt. Ab 2027 wären es 657 Euro, das liegt klar über 633 Euro. Die Stunden müssen auf höchstens 43 sinken, sonst droht die Sozialversicherungspflicht.
  3. Fester Monatslohn von 603 Euro. Wer bisher pauschal 603 Euro zahlt und dafür etwa 43 Stunden verlangt, muss nachrechnen. Bei 14,60 Euro Mindestlohn deckt der Betrag nur noch rund 41,3 Stunden ab (603 ÷ 14,60). Entweder sinkt die Stundenzahl, oder der Lohn steigt bis höchstens 633 Euro.

Wie hoch ist die Jahresgrenze bei schwankenden Einsätzen?

Die Jahresgrenze liegt bei 7.596 Euro. Bei zwei unvorhersehbaren Überschreitungen kommen rechnerisch bis zu 2 × 633 Euro hinzu, insgesamt also höchstens 8.862 Euro. Die Minijob-Zentrale rechnet für 2026 nach demselben Prinzip mit 8.442 Euro statt 7.236 Euro.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für kleine und mittlere Unternehmen?

Besonders betroffen sind Betriebe mit vielen Aushilfen, etwa in Gastronomie, Handel, Reinigung oder Handwerk. Drei Punkte sind entscheidend:

  • Höhere Lohnkosten bei gleichem Stundenvolumen. Der Stundenlohn steigt gegenüber 2026 um 70 Cent, das sind 5,04 Prozent. Bei einem Minijobber mit 43 Stunden kostet das etwa 30 Euro mehr im Monat.
  • Weniger Spielraum für Mehrarbeit. Wer schon bisher nahe an der Grenze plante, hat durch die höhere Vergütung pro Stunde kaum zusätzliche Stunden zur Verfügung.
  • Dokumentationspflicht. Nach der IHK Pfalz müssen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Das muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages geschehen. Aufbewahrt werden die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre. Eine bestimmte Form schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Wie Sie solche Pflichten allgemein im Blick behalten, erklärt auch unser Beitrag Arbeitszeitverstöße: Wer haftet und welche Regeln gelten?.

Wer in der Gastronomie arbeitet, ist ohnehin mit besonderen Aufzeichnungspflichten konfrontiert. Eine Übersicht dazu bietet unsere Seite FlexStaff in der Gastronomie. Allgemeine Hintergründe zu Minijobs finden Sie im Beitrag Minijobs in Deutschland: Flexibles Einkommen mit rechtlichen Herausforderungen.

Was sollten Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2027 erledigen?

Vor dem Jahreswechsel sollten Sie Verträge, Stundenlöhne, Monatsverdienste und die Aufzeichnung der Arbeitszeit prüfen. Diese Checkliste hilft dabei:

  1. Verträge prüfen. Listen Sie alle Minijobber mit Stundenlohn, vereinbarten Stunden und monatlichem Verdienst auf.
  2. Stundenlohn anheben. Kein Minijobber darf ab dem 1. Januar 2027 weniger als 14,60 Euro brutto je Stunde erhalten.
  3. Monatsverdienst nachrechnen. Stundenlohn × vereinbarte Stunden darf 633 Euro nicht übersteigen. Bei Überschreitung reduzieren Sie die Stunden oder entscheiden sich bewusst für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  4. Verträge anpassen. Ändern Sie Stundenlohn und gegebenenfalls Stundenzahl schriftlich. Bei Festlohn-Verträgen prüfen Sie, ob der Betrag noch zur Stundenzahl passt.
  5. Lohnabrechnung umstellen. Aktualisieren Sie die Stammdaten in der Abrechnung, damit ab Januar 2027 der neue Stundenlohn und die neue Grenze gelten.
  6. Jahresgrenze im Blick behalten. Rechnen Sie bei schwankenden Einsätzen mit 7.596 Euro im Jahr. Planen Sie Urlaubsvertretungen fest ein, denn sie zählen laut Haufe nicht als unvorhersehbar.
  7. Aufzeichnung sicherstellen. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen innerhalb von sieben Tagen festgehalten sein.
  8. Laufend vergleichen. Gleichen Sie die gearbeiteten Stunden jeden Monat mit dem Stundenlimit ab, nicht erst zum Jahresende.

Im Einzelfall, etwa bei Mischfällen mit mehreren Beschäftigungen oder bei Zweifeln an der Einstufung, empfiehlt sich die Rücksprache mit Steuerberatung oder Minijob-Zentrale.

Wie machen Sie Überschreitungen der Verdienstgrenze früh sichtbar?

Am besten legen Sie für jeden Minijobber ein Stundenlimit fest und vergleichen es regelmäßig mit den geleisteten Stunden. Das größte Risiko im Alltag ist nicht der neue Stundenlohn, sondern schleichende Mehrarbeit: Ein Einspringen hier, eine längere Schicht dort, und plötzlich liegt der Monatsverdienst über der Grenze. Hilfreich ist ein einfaches Vorgehen:

  • Monatslimit in Stunden festlegen. Rechnen Sie je Minijobber die Höchststunden aus (633 € ÷ Stundenlohn) und tragen Sie sie in die Planung ein.
  • Zwischenstand wöchentlich prüfen. Vergleichen Sie die bisher geleisteten Stunden mit dem Limit, bevor Sie neue Schichten vergeben.
  • Puffer einplanen. Legen Sie ein internes Limit etwas unter dem rechnerischen Maximum fest, um kurzfristige Einsätze aufzufangen.
  • Ausnahmen bewusst entscheiden. Ob eine Mehrarbeit tatsächlich unvorhersehbar ist und wie oft sie schon vorkam, sollten Sie je Mitarbeiter dokumentieren.

Wie Überstunden grundsätzlich entstehen und gesteuert werden können, beschreibt unser Beitrag Überstunden richtig managen.

Fazit

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Beim Mindestlohn bleibt es bei gut 43 Stunden im Monat. Wer mehr Stunden vereinbart hat, einen festen Monatslohn zahlt oder über dem Mindestlohn vergütet, muss Verträge und Planung anpassen. Dazu gehört, jeden Monat im Blick zu behalten, wie viele Stunden schon geleistet wurden, und die Arbeitszeit lückenlos zu dokumentieren.

Hier hilft die Arbeitszeiterfassung in FlexStaff. Ihre Minijobber stempeln sich per Klick ein und aus, auch Pausen erfassen sie damit, am PC, Tablet oder Smartphone und ohne Installation. Mit individuellen Arbeitsplänen hinterlegen Sie für jeden Minijobber das passende Stundenmodell. Die geleisteten Stunden liegen minutengenau vor, sodass Sie früh erkennen, wann jemand das Monatslimit erreicht. Fehlende oder falsche Buchungen korrigieren Sie über Zeitkorrekturen, und die Arbeitszeiten sind nachvollziehbar dokumentiert. Das erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. FlexStaff ist für bis zu 5 Mitarbeiter kostenlos nutzbar und lässt sich kostenlos testen. Probieren Sie es vor dem Jahreswechsel mit Ihren Minijobbern aus.

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