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Gesetzliche Pausenzeiten 

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Pausenzeiten werden bei der Arbeit häufig als nicht so wichtig angesehen. Doch welche Regeln gelten eigentlich? Warum sind Pausenzeiten doch wichtig?


Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Angestellten die gesetzlichen Pausenzeiten eingeführt, denn wer während der Arbeit keine oder zu wenig Pausen macht, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern kann auch nicht mehr produktiv sein. 

Es gibt einige Vorschriften zu beachten, um die Pausenregelungen gesetzeskonform umzusetzen, wir haben sie zusammengefasst:

Pausenregelungen variieren je nach täglicher Arbeitszeit: Eine Übersicht für Arbeitgeber 

Was zählt überhaupt als Pause? Bei einigen Mitarbeitern gibt es hier unterschiedliche Ansichten. 

„Muss ich Pause machen, um auf Toilette zu können?“ 

„Nur kurz eine Zigarette, da muss ich keine Pause für machen.“ 

„Ich mach keine Pause, dann kann ich eher gehen!“ 

„Warum kann ich mittags nicht länger Pause machen?“ 

Wie werden diese Fälle geregelt? 

Die tägliche Arbeitszeit regelt die Pausenzeiten. 

 

Gesetzliche Pausenzeiten bei bis zu 6 Stunden Arbeit 

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seinen Mitarbeitern eine Pause zu genehmigen, wenn diese bis zu 6 Std. am Tag arbeiten. Darunter fallen die meisten Teilzeitangestellten. Es können aber auch Pausenregelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden, die einen kürzeren Zeitabstand regeln.  

Angestellten und Auszubildende unter 18 Jahren stehen nach 4,5 Stunden Arbeitszeit eine 30-minütige Pause zu. Dieser Anspruch ergibt sich aus §11 Jugendarbeitsschutzgesetz. 

 

Gesetzliche Pausenzeiten bei mehr als 6 Stunden Arbeit 

Bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden steht Mitarbeitenden eine Pause von 30 Minuten zu. Minderjährige haben einen Anspruch auf 60 Minuten Pause, sobald sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten. 

 

Gesetzliche Pausenzeiten bei mehr als 9 Stunden Arbeit 

45 Minuten Pause stehen Angestellten in diesem Fall zu.

 

Arbeitszeit (pro Tag) Gesetzliche Pausenzeit 

≤ 6h Keine Pause vorgeschrieben 

6-9h ≥30 Min. 

> 9h ≥45 Min. 

Die Pausen dürfen Mitarbeitende in 15 Minuten Einheiten aufteilen. 

 

Wie können gesetzliche Pausen gelegt werden? 

Der Sinn und Zweck der gesetzlichen Pausenzeiten liegen in der Erholung der Mitarbeiter während der Arbeitszeit, außerdem soll der Erhalt der Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. 

Das bedeutet, dass alle Pausen innerhalb der Arbeitszeit genommen werden müssen, es also nicht erlaubt ist, eine Stunde später ins Büro zu kommen und die Pause somit vorzuverlegen oder die Mittagspause einzusparen und eine halbe Stunde eher das Büro zu verlassen. 

Pausen müssen im Vorfeld festgelegt werden, so will es der Gesetzgeber. Es können fixe Zeiten vereinbart sein, oder Zeit Fenster. Zeit Fenster sind die flexibleren Lösungen, da so die Mitarbeiter je nach Arbeitslage entscheiden können, wann Sie in die Pause gehen. 

 

Wer ist für die Einhaltung der Pausenregelung verantwortlich? 

Der Arbeitgeber! Er ist verpflichtet auf das Einhalten der Pausen zu achten! Z.B. mit einer digitalen Zeiterfassungssoftware wie Flexstaff. 

 

Wann wird eine Arbeitsunterbrechung zur Pause? 

Ganz allgemein zählt der Gang zur Toilette und das kurze Gespräch in der Büro-Küche zur Arbeitszeit. Wenn sich allerdings aus diesem kurzen Austausch ein 15-minütiger „Klatsch“ entwickelt, könnte dies als Pause angesehen werden. 

Ein häufiges Streitthema unter den Mitarbeitern ist die Raucherpause. Diese ist Strenggenommen aber gar keine Pause, hier muss der Arbeitgeber entscheiden, wie er damit umgehen möchte. 

Mitarbeiter dürfen prinzipiell ihre Pausen so verbringen wie sie möchten, hier darf es keine Vorschrift geben. 

Grundsätzlich liegt das Arbeitsgesetz den Pausenvorschriften zugrunde, siehe § 4 ArbZG: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.“ 

 

Sind Arbeitspausen erfassungspflichtig? 

Da Pausenzeiten gesetzlich vorgeschrieben sind müssen sie auch ausgewiesen werden. 

Pausen dürfen über ein Zeiterfassungssystem automatisch abgezogen werden, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, Pausen im Vorfeld festzulegen. 

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Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenzeiten: Wann sind sie möglich? 

Keine Regeln ohne Ausnahmen. Bei den Pausenzeiten gibt das Arbeitsgesetz diese vor. Es gelten Ausnahmen für: 

- leitende Angestellte 

- Minderjährige und Angestellte 

- die Familienangehörige erziehen oder pflegen. (§18 ArbZG) 

Arbeitsverträge können immer zugunsten der Mitarbeiter vom Arbeitszeitgesetz abweichen. 

Mitarbeiter können längere  Pausenzeiten in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, als das Gesetz vorgibt. Jedoch niemals anders herum

Die gesetzlichen Pausenregelungen können nur von Tarifverträgen ausgehebelt werden. 

Sollte es einen Betriebsrat im Unternehmen geben, muss dieser stets zur Gestaltung bei abweichenden Pausenregelungen hinzugezogen werden. 

 

Der Unterschied zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten: Wichtig für Arbeitgeber 

Ruhezeiten = arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitstagen 

Ruhepause = Pausen während eines Arbeitstages 

Es müssen mindestens 11 Stunden zwischen dem Ende und dem Anfang einer Schicht liegen. Ausnahmen bilden: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Landwirtschaft, Rundfunk. 

 

Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause: Was sollten Arbeitgeber wissen? 

Betriebspausen zählen anders als die Pausenzeiten zur Arbeitszeit. 

Kommt es zum Stillstand einer Produktion oder fällt das Internet aus, spricht man von einer Betriebspause. 

 

Ist Rufbereitschaft Teil der gesetzlichen Ruhezeiten? 

Rufbereitschaft ist nicht gleich Rufbereitschaft. Es gibt einen Unterschied, ob diese am Arbeitsplatz oder von zuhause aus stattfindet. 

Sobald die Rufbereitschaft am Arbeitsplatz stattfindet, zählt sie zur Arbeitszeit, danach stehen dem Mitarbeiter 11 Stunden Erholungszeit zur Verfügung. 

Bei der Rufbereitschaft von Zuhause zählt die Arbeitszeit erst dann, wenn der Mitarbeiter zum Einsatz gerufen wird, davor kann die Rufbereitschaft als Ruhezeit gezählt werden. 

 

Pausenregelungen nicht einhalten: Welche Konsequenzen für Arbeitgeber drohen? 

Achtung – es drohen Bußgelder! 

Die Landesämter für Arbeitsschutz überwachen das Einhalten der gesetzlichen Pausenzeiten der Unternehmen. Das Amt ist berechtigt Betriebsprüfungen durchzuführen und relevante Dokumente zur Prüfung der Arbeits- und Pausenzeiten anzufordern. 

Angestellte können Verstöße selbst bei den zuständigen Landesbehörden melden. 

Arbeitgebern drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro gemäß §22 ArbZG, sowohl bei vorsätzlicher als auch bei fahrlässiger Missachtung der Vorschriften. Bei wiederholten Verstößen können die Bußgelder sogar noch höher ausfallen. Dies gilt insbesondere, wenn Unternehmen vorsätzlich die gesetzlichen Pausenregelungen verletzen und dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter gefährden. 

Arbeitgeber haben das Recht, Mitarbeitende bei Nichteinhaltung der Pausenregelungen abzumahnen. Im Falle wiederholter Verstöße können sie sogar verhaltensbedingt kündigen.


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