Alles rund um den Urlaubsanspruch

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Fragen zum Urlaubsanspruch – was das Arbeitsrecht sagt

Urlaub |

Was tun, wenn man im Urlaub krank wird? Darf Ihr genehmigter Urlaub einfach gestrichen werden? Kann Resturlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden?


Information

Krank im Urlaub – und nun?

Falls der Mitarbeiter während seines Urlaubs erkrankt, muss er sich keine Sorgen um die verpasste Zeit machen. Der Arbeitgeber sollte jedoch sofort informiert werden und der Mitarbeiter benötigt für die Kranktage ein Attest vom Arzt ab dem 1.Tag.

Darf genehmigter Urlaub gestrichen werden?

Eine Genehmigung kann in der Regel nur widerrufen werden, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt. Der Vorgesetzte ist gesetzlich verpflichtet, genehmigte Urlaube einzuhalten. 

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, wie zum Beispiel, wenn unvorhergesehene Mitarbeiterausfälle die Produktion oder den Jahresabschluss gefährden. 

In diesen Fällen kann der Urlaubsantrag zurückgezogen werden.

Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen und darf Urlaub verfallen?

Hat der Mitarbeiter am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig, darf dieser unter bestimmten Bedingungen mit ins neue Jahr nehmen: Nämlich dann, wenn der Mitarbeiter aus persönlichen oder betrieblichen Gründen den Jahresurlaub im vergangenen Jahr nicht nutzen konnten.

Der Mitarbeiter sollte in jedem Fall den Vorgesetzten informieren, dass die restlichen Tage erst im kommenden Jahr aufgebraucht werden. Viele Unternehmen erlauben Ihren Mitarbeitern grundsätzlich, ein paar Tage in das neue Jahr mitzunehmen. Hier kann die Personalabteilung weiterhelfen, ob diese Regelung im Allgemeinen gilt und bis wann der Resturlaub spätestens genommen werden muss.

Darf der Mitarbeiter seinen Resturlaub bis Ende März des darauffolgenden Jahres mitnehmen, verfällt sein Anspruch nicht. Und das auch, wenn der Mitarbeiter in den ersten drei Monaten des neuen Jahres krank ist. In diesem Fall darf der Resturlaub auch später genommen werden – jedoch sollte dies schnellst möglich nachgeholt werden.

Eine weitere Ausnahme gilt für Mitarbeiter, die zum 31. Dezember noch keine sechs Monate im Unternehmen sind und den Urlaub wegen ihrer Probezeit nicht nehmen konnten. Trifft das zu, dürfen die restlichen Urlaubstage sogar bis zum Ende des folgenden Jahres aufgebraucht werden.

Gibt es Anspruch auf Urlaub in den Ferienzeiten für Mitarbeiter mit Kindern?

Die Schulpflichtigkeit von Kindern spielt für den Gesetzgeber keine Rolle in Bezug auf die Urlaubsplanung von Arbeitnehmern. Dennoch gibt es Arbeitgeber, die bei der Urlaubsvergabe Rücksicht auf die Urlaubswünsche von Eltern während der Schulferien nehmen.

Bei der Entscheidung, wem der Chef bei der Urlaubsplanung den Vorzug gibt, spielen aber generell soziale Gesichtspunkte eine Rolle. Kriterien können sein:

- Gesundheitszustand

- Urlaubsregelung in den vergangenen Jahren

- Dauer der Betriebszugehörigkeit

- Alter und Anzahl der schulpflichtigen Kinder

- Urlaub anderer Familienangehöriger.

Urlaubsgenehmigung innerhalb welcher Frist?

Laut Gesetz gibt es hier keine eindeutige Frist. Eine Frist von etwa einem Monat nach Einreichung des Urlaubsantrags wird allerdings auch von Arbeitsgerichten als angemessen betrachtet.

ACHTUNG: Ohne Genehmigung darf kein Urlaub genommen werden, auch wenn die Frist längst überschritten ist. Hier kann die Kündigung drohen!

Es wird empfohlen, den Antrag schriftlich genehmigen zu lassen und auf eine zeitnahe Antwort zu bitten.

Wieviel Wochen Urlaub am Stück darf der Mitarbeiter nehmen?

Laut dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub in der Regel zusammenhängend gewährt werden, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor. Falls dies der Fall ist, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub an zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen – basierend jedoch auf einer Sechs-Tage-Woche. Das bedeutet, dass bei einer Fünf-Tage-Woche maximal zehn Tage, also zwei Wochen am Stück, genommen werden dürfen. Wenn drei Wochen hintereinander oder länger Urlaub genommen werden möchten, dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.


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