Bundesurlaubsgesetz Überblick

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Bundesurlaubsgesetz – was kaum einer weiß

Urlaub |

Erfahren Sie alles über ungestörten Urlaub, freie Tage an Heiligabend und Silvester, Urlaubsverbot, Auszahlung sowie Regelungen für Sonderurlaub.


Darf der Mitarbeiter aus dem Urlaub geholt werden?

In äußerst dringenden Fällen kann eine Genehmigung des Urlaubs widerrufen werden, jedoch nur, wenn die Existenz des Unternehmens ohne die Anwesenheit des Mitarbeiters gefährdet ist. Solche Situationen sind in der Praxis jedoch selten. Sollte es dennoch dazu kommen, dass Ihr Urlaub zurückgenommen wird, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, für alle entstehenden Kosten wie Stornierungen oder Rückreisen aufzukommen, unabhängig davon, ob Sie sich gerade zu Hause erholen oder sich am anderen Ende der Welt befinden.

Heiligabend und Silvester, besteht das Recht auf einen freien Tag?

Wenn Mitarbeiter an Heiligabend und Silvester frei haben möchten, muss Urlaub beantragt werden, denn diese beiden Tage gelten nicht als gesetzliche Feiertage. Viele Unternehmen arbeiten jedoch an Weihnachten und Silvester nur bis zum Mittag. In diesem Fall muss nur ein halber Urlaubstag genommen werden. Falls der Arbeitgeber das Büro an Heiligabend und Silvester für einen halben Tag schließt, könnte dies zu einem „Gewohnheitsrecht“ für die Mitarbeiter führen. Das geschieht dann, wenn diese „Gewohnheit“ drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt des Arbeitgebers geschieht, Dann spricht man von einer betriebliche Übung gemäß § 151 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach dürfen die Mitarbeiter davon ausgehen, dass Sie auch in den folgenden Jahren nur einen halben Tag arbeiten müssen. Es entsteht somit ein Vertrag aufgrund stillschweigender Annahme.

Urlaub trotz Verbot des Chefs?

ACHTUNG – hier droht eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung! 

Kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden?

Urlaubsanträge können grundsätzlich abgelehnt werden. Denn sollten zu viele Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum nicht in der Firma sein, kann der reguläre Ablauf nicht mehr gewährleistet werden. Zu diesen Sachgründen zählen z.B.: Die Urlaubssperre an Weihnachten, da der Betrieb z.B. hier den meisten Umsatz macht.

Muss Urlaub genommen werden oder kann dieser ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung der Urlaubstage ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und daher der Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Diese Regelung gilt auch bei einer fristlosen Kündigung oder bei Freistellungen. Es wird empfohlen, den Urlaub zu nehmen und sich eine Auszeit zu gönnen. 

Sonderurlaub

Sonderurlaub kann zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch in ganz bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Dieser Urlaub wird laut Arbeitsrecht als Freistellung definiert. Und zwar im Falle einer vorübergehenden Arbeitsverhinderung bei Fortzahlung der Vergütung. Grundlage hierzu ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Er gilt immer dann, wenn der Mitarbeiter aus persönlichen Gründen unverschuldet und für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert wird. Die genaue Gestaltung des Sonderurlaubs, einschließlich der Anzahl der Arbeitstage, auf die der Mitarbeiter Anspruch hat, wird gesetzlich nicht festgelegt. Weder die Dauer noch der Zeitpunkt sind explizit definiert. Die Gewährung des Sonderurlaubs durch den Arbeitgeber ist nur dann verpflichtend, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Vereinbarungen sind in der Regel im Arbeitsvertrag, dem geltenden Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen festgelegt.


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