Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub in NRW: Ihre Chance auf beruflichen und persönlichen Fortschritt

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Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf Bildungsurlaub in NRW? Wo kann Bildungsurlaub gemacht werden? Welche Regelungen müssen beachtet werden?

Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmern in Deutschland eine einzigartige Gelegenheit, sich beruflich oder persönlich weiterzubilden, ohne dabei auf ihren regulären Urlaub zurückgreifen zu müssen. Die Regelungen und Möglichkeiten des Bildungsurlaubs sind dabei Ländersache. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen beim Bildungsurlaub.

Grundlegende Regelungen in NRW

Anspruch: Arbeitnehmern in NRW stehen 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Einmalig können zwei Jahre zusammengelegt werden, so dass 10 Tage am Stück genutzt werden können.

Auszubildende: Auszubildenden stehen im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern nur 5 Tage Bildungsurlaub für die gesamte Ausbildungsdauer zu. Diese Tage können für nur für Programme für politische Bildung genutzt werden und müssen innerhalb der ersten zwei Drittel der Ausbildung genommen werden.

Antrag: Der Antrag für Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Folgende Informationen müssen im Antrag vorhanden sein oder beiliegen:
 

  • Bitte um Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
  • Dauer des Seminars
  • Das Programmheft
  • Nachweis, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt ist

Voraussetzungen für Bildungsurlaub

Beschäftigungsdauer: Anspruch besteht erst nach 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis.
 

Unternehmensgröße

  • Wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Bei einer Mitarbeiterzahl zwischen 10 – 50 dürfen pro Jahr nur 10% der Belegschaft Bildungsurlaub nehmen. Alle weiteren Anträge müssen vom Arbeitgeber freigegeben werden.
  • Bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter gibt es einen uneingeschränkten gesetzlichen Anspruch

Seminaranforderungen

Bildungseinrichtung: Es muss sich um eine anerkannte Bildungseinrichtung handeln und es müssen mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag sein. Auch Online-Seminare sind möglich.

Geographische Einschränkung: Die Seminare müssen im Umkreis von 500 Kilometern um die Landesgrenzen von Nordrhein-Westfalen stattfinden. Dieses Gebiet umfasst Teile von Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Polen, Frankreich, Tschechien und Dänemark.

Bildungsurlaube, die sich mit dem Nationalsozialismus auseinandersetzen, dürfen auch an Gedenkstätten außerhalb dieser Grenzen stattfinden.

Themenvielfalt

Bildungsurlaube können in einer Vielzahl von Kategorien genommen werden:
 

  • Gesellschaft und Politik
  • Ökologie, Umwelt und Nachhaltigkeit
  • EDV
  • Marketing und soziale Medien
  • Elektro- und Steuertechnik
  • Technik, Handwerk und Gewerbe
  • Kaufmännisches, Finanzen und Recht
  • Management, Teamführung
  • Gesundheit und Stressbewältigung
  • Soft Skills, Psychologie und Pädagogik
  • Rhetorik und Kommunikation
  • Kunst, Kultur und Kreativität im Beruf
  • Sprachen

Praktische Hinweise

Bezahlung: Der Arbeitnehmer wird während des Bildungsurlaubs regulär weiterbezahlt

Kosten: Die Kosten für das Seminar und ggf. Reise- und Unterkunftskosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden. Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Beamte haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Fazit

Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmern in Deutschland vielfältige und wertvolle Weiterbildungsmöglichkeiten in beruflichen oder auch persönlich-interessanten Bereichen. Es ist empfehlenswert, dass Arbeitnehmer sich mit den Regelungen und Möglichkeiten des jeweiligen Bundeslanden, in dem sie leben, beschäftigen. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter ebenfalls aktiv auf den Bildungsurlaub aufmerksam machen, um die Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu fördern.


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